Wichtig für Hausbesitzer
Infos zum Energieausweis
Infos zum Energieausweis
Wollen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermieten oder verkaufen? Dann benötigen Sie einen Energieausweis. Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis: Dem einfachen Verbrauchsausweis liegen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde, das Ergebnis ist daher maßgeblich vom Heizverhalten der Bewohner abhängig. Empfehlungen für Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs können aus den Verbrauchsdaten deshalb nur sehr bedingt abgeleitet werden.
Bedarfsausweis: Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist eine Gesamtbetrachtung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Dafür wird der energetische Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Türen und der Heizung festgestellt, außerdem Außentemperatur, geografische Lage des Gebäudes und Gewinne durch Sonnenenergie berücksichtigt und daraus der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Aus der Gesamtbetrachtung aller Komponenten ergeben sich Empfehlungen zu konkreten, aufeinander abgestimmten Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Energiebedarf des Gebäudes gezielt gesenkt werden kann.
Welcher Energieausweis benötigt wird hängt von Größe und Alter des Gebäudes ab: Zwingend vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Neubauten und für Häuser mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Bei allen anderen Wohngebäuden haben Hausbesitzer freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis (sofern die Datenlage zur Berechnung es erlaubt).
Pflichtangaben bei Verkauf
Der Energieausweis gibt die energetische Qualität eines Gebäudes an und ermöglicht Interessenten den Vergleich verschiedener Objekte anhand des Energiebedarfs. Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie folgende Angaben aus dem Energieausweis auch in Ihre Immobilienanzeige (Zeitungs- oder Online-Inserat) aufnehmen:
- Baujahr des Objekts
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- der wesentliche Energieträger (Öl, Gas, Strom, Holz usw.)
- Endenergiebedarf
- Energie-Effizienzklasse
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